Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sightseeker Medien GmbH für die Einstellung von Filmbeiträgen auf die Homepage www.sightseeker.de
§ 1 Einleitende Bestimmungen und Vertragsgegenstand
(1) Die Nutzung der von der Sightseeker Medien GmbH, Große Ulrichstraße 19-21, 06108 Halle („ Sightseeker“ – gesonderte Anbieterkennzeichnung siehe Impressum) unter der URL www.sightseeker.de vorgehaltenen Angebote richtet sich nach den vorliegenden Bestimmungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Form. Sightseeker widerspricht hiermit ausdrücklich der auch nur ergänzenden Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Nutzers. Gesonderte schriftliche Verträge mit Nutzern können zusätzliche und/oder abweichende Regelungen enthalten.
(2) Sightseeker betreibt eine multimediale Webcommunity, in der Videoproduktionen in Form von Reise- und Erlebnisberichten z. B. aus den Bereichen Übernachtungen, Essen &Trinken, Shoppen, Kunst & Kultur, Nightlife, Sport & Erholung, Sehenswürdigkeiten, Szene, Events & Veranstaltungen, Dienstleistungen („Filme“) öffentlich zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig verfügt Sightseeker über geschäftliche Kontakte, die bei entsprechender Eignung und Nachfrage gegebenenfalls eine weitere Verwertung der Filme ermöglichen können.
(3) Der Nutzer hat einen Film in digitaler Form hergestellt und möchte diesen möglichst breit öffentlich bekannt machen und gegebenenfalls in sämtlichen geeigneten Medien weiter verwerten lassen. Dieser Film ist Vertragsgegenstand und Gegenstand der Rechteeinräumung durch den Nutzer gemäß § 4.
§ 2 Nutzungsvoraussetzungen
(1) Als Nutzer teilnahmeberechtigt sind nur voll geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen. Minderjährige Nutzer sind verpflichtet, auf Anforderung von Sightseeker einen schriftlichen Nachweis über die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu erbringen.
(2) Voraussetzung eines möglichen Vertragsschlusses nach § 3 ist die vorherige Einrichtung eines Online-Postfachs für den Nutzer, über die Sightseeker frei entscheiden kann. Dafür ist es erforderlich, dass sich der Nutzer über ein von Sightseeker unter der URL http://www.sightseeker.de/ bereit gehaltenes Online-Anmeldeformular unter Angabe von Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift, Benutzername, Passwort, Email-Adresse und Bankverbindung online registriert. Vor Abschluss des Registrierungsvorgangs kann der Nutzer seine Angaben im Online-Anmeldeformular auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin prüfen und falls erforderlich berichtigen.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet und sichert zu, bei der Online-Registrierung nach Abs. 2 wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen. Etwaige Änderungen der Nutzerdaten kann der Nutzer jederzeit online selbst vornehmen. Hierzu ist er gegenüber Sightseeker auch verpflichtet.
(4) Die Registrierungsdaten, insbesondere Benutzername und Passwort, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Nutzung des Online-Postfachs durch Dritte ist untersagt.
(5) Der Nutzer verpflichtet sich, in sein Online-Postfach keine Inhalte einzustellen, die beleidigender, drohender, nötigender, diffamierender, anstößiger, gewaltverherrlichender, volksverhetzender, rassistischer, verfassungsfeindlicher, pornographischer oder sonstiger strafbarer oder rechtswidriger Natur sind. Für alle daraus entstehenden Schäden haftet allein der Nutzer – sei es gegenüber Sightseeker oder gegenüber Dritten.
(6) Das Online-Postfach des Nutzers kann von Sightseeker bei Verstößen gegen die vorgenannten oder andere Bestimmungen der vorliegenden AGB, sonstigen Verletzungen von Vertragspflichten sowie bei Nichtnutzung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten gelöscht werden. Eine erneute Registrierung kann dann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sightseeker erfolgen.
§ 3 Vertragsschluss und Freischaltung
(1) Wurde für den Nutzer ein Online-Postfach nach § 2 eingerichtet, unterbreitet dieser gegenüber Sightseeker mit jedem abgeschlossenen Upload eines Films ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages zu den Bedingungen der hiesigen AGB.
(2) Dieses Angebot nimmt Sightseeker durch Freischaltung des Films unter der URL http://www.sightseeker.de/ an. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
(3) Erfolgt eine Freischaltung des Films durch Sightseeker nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Upload, ist der Nutzer berechtigt, den Film anderweitig zu verwerten. Für diesen Zeitraum räumt er Sightseeker eine exklusive Option auf die spätere Einräumung der unter § 4 genannten Nutzungsrechte ein und verpflichtet sich, nicht anderweitig darüber zu verfügen, Dritten entsprechende Optionen daran einzuräumen oder den Film anderweitig zu veröffentlichen.
§ 4 Rechteeinräumung
(1) Mit dem Vertragsschluss nach § 3 Abs. 2 räumt der Nutzer im Rahmen eines Buy-Outs Sightseeker das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, den Film in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten filmisch zu verwerten. Dazu werden Sightseeker insbesondere die folgenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte eingeräumt:
a) Die Theaterrechte (Kino-/Vorführungsrecht),
d.h. das Recht, den Film durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen, unabhängig von der technischen Ausgestaltung des Vorführsystems, der verwendeten Bild-/Tonträger und der Art und Weise der Zulieferung der vorzuführenden Signale. Die Theaterrechte beziehen sich insbesondere auf alle Film- und Schmalfilmformate (z.B. 70, 35, 16, 8 mm), analoge und digitale (Video-) Systeme sowie die Fernübertragung des Vorführsignals und umfassen die gewerbliche und nicht gewerbliche Filmvorführung. Eingeschlossen ist in das Recht, den Film auf Messen, Verkaufsausstellungen, Festivals u.ä. Veranstaltungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.
b) Die Videogrammrechte,
d.h. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verkauf, Vermietung, Leihe etc.) des Films auf Bild-/Tonträgern aller Art (Videogramme) zum Zwecke der nicht-öffentlichen Wiedergabe. Dieses Recht umfasst sämtliche audiovisuellen Systeme wie Schmalfilme, Schmalfilmkassetten, Videokassetten, Videobänder, Videoplatten aller Art unabhängig von der technischen Ausgestaltung des einzelnen Systems (z.B. CD-Video, CD-Rom, CD-I, DVD, HD-DVD, Blue-Ray sowie alle sonstigen CD-Formate, Disketten, Chips etc.) einschließlich jeder anderen technischen Art der Bild-/Ton-Speicherung oder –wiedergabe (digital oder analog, mit oder ohne zusätzlichem Schlüssel, mit oder ohne Zwischenspeicherung etc.). Eingeschlossen ist das Recht, den Film einem begrenzten Empfängerkreis (Closed-circuit-video, z.B. Krankenhäuser, Hotels, Flugzeuge, Schiffe, Bahnen) oder einem bestimmten oder unbestimmten Personenkreis auf Abruf zugänglich zu machen (z.B. Intranet, Video-on-demand).
c) Das Senderecht,
d.h. das Recht, den Film durch Ton- und Fernsehrundfunk, Drahtfunk, Hertzsche Wellen, Laser, Mikrowellen o.ä. technische Einrichtungen (digital oder analog) ganz oder in Teilen der Öffentlichkeit beliebig häufig zugänglich zu machen. Dies gilt für beliebig viele Ausstrahlungen, für alle möglichen Sendeverfahren (z.B. terrestrische Sender, Kabelsendung, Kabelweitersendung, Satellitenfernsehen unter Einschluss von Direktsatelliten, Abruf-Fernsehen) und unabhängig davon, in welcher Form die jeweilige Sendeanstalt betrieben wird (öffentliches oder privates, kommerzielles oder nicht-kommerzielles Fernsehen) oder wie das Rechtsverhältnis zum Empfänger der Sendung gestaltet ist (mit oder ohne Zahlung eines Entgelts, Free-TV, Pay-TV, Pay-per-view, Near-video-on-demand, Video-on-demand etc.). Eingeschlossen sind das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Funksendungen (z.B. Wiedergabe über Fernseher in Hotelhallen, in Flughäfen etc.).
d) Das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Übermittlungsrecht,
den Film im Rahmen der in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Tonträgern – zu vervielfältigen oder zu verbreiten, ihn zu archivieren, in Datenbanken einzustellen und Dritten oder der Öffentlichkeit in körperlicher oder unkörperlicher Form zu übermitteln oder für diese bereitzustellen. Eingeschlossen ist das Recht, den Film in Verbindung mit anderen gesammelt zu verwerten.
e) Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
d.h. das Recht, den Film einzelnen oder mehreren Mitgliedern der Öffentlichkeit zum Download in jeder technischen Form, über IP-TV, Download-to-own, Streaming oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
f) Das Bearbeitungs- und Synchronisationsrecht,
d.h. das Recht, den Film unter Wahrung der gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte des Nutzers zu kürzen, zu teilen, im Rahmen der medienrechtlichen Vorgaben für Werbung zu unterbrechen, im Umfeld des Films Werbung zu schalten, diesen neben Werbung gleichzeitig zu zeigen (z.B. durch Split-Screen), die Laufzeit anzupassen, den Titel neu festzusetzen, die Musik auszutauschen, den Film in allen Sprachen zu synchronisieren, untertitelte oder voice-over-Fassungen herzustellen oder den Film in sonstiger Weise – insbesondere auf Anforderungen einer Sendeanstalt – zu bearbeiten sowie diese so bearbeiteten oder synchronisierten Fassungen nach Maßgabe der in diesem Vertrag Sightseeker eingeräumten Nutzungsrechte auszuwerten.
g) Das Recht zur Werbung und (Teil-)Auswertung,
d.h. die Befugnis, den Film ganz oder in Ausschnitten im Rahmen anderer Produktionen oder zu Zwecken der Werbung für den Film (z.B. Sendung oder Vorführung in Programmvorschauen, Teilverwertung, Teil-in-Werbung) oder auch der Eigenwerbung (z.B. durch Verwendung als Imagefilm, im Rahmen sonstiger Marketingmaßnahmen etc.) zu nutzen bzw. auszuwerten. Eingeschlossen ist das Recht, in branchenüblicher Weise auch in anderer Form (z.B. im Fernsehen, im Kino oder in Druckschriften) für den Film zu werben.
h) Das Drucknebenrecht,
d.h. das Recht zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Inhaltsdarstellungen und sonstiger kurzer Druckwerke mit einer länger von bis zu 7500 Worten sowie von sonstigen Werbeschriften im üblichen Umfang zum Zwecke der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Herstellung und Auswertung des Films in Presse, Rundfunk, Programmheften und dergleichen. Dies umfasst insbesondere auch Inhaltsdarstellungen in Video- und Kabeltext.
i) Das Tonträgerrecht,
d.h. das Recht zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Schallplatten, Bandkassetten, CDs oder sonstigen analogen oder digitalen Tonträgern, die unter Verwendung auch des gesprochenen Soundtracks des Films oder des dem Film zugrunde liegenden Drehbuches gestaltet werden sowie das Recht, derartige Tonträger durch Funk zu senden.
j) Das Recht zur Auswertung des Films in interaktiven Formen,
d.h. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Films auf Bild-/Tonträgern, die zur interaktiven Nutzung, d.h. zur individuellen Bearbeitung, Kürzung, Verfremdung, Umgestaltung und sonstigen Veränderungen des Films bzw. dessen einzelner Bild- und/oder Tonbestandteile (jedenfalls durch Verbindung mit anderen Werken) durch den jeweiligen Nutzer bestimmt sind, sowie zur Sendung und sonstigen Zugänglichmachung entsprechender interaktiv gestalteter Fassungen des Films.
k) unbekannte Nutzungsarten,
Der Nutzer ist sich bewusst, dass einzelne der von den vorstehenden Rechtseinräumungen umfassten Nutzungsarten in ihrer zukünftigen wirtschaftlichen Bedeutung möglicherweise noch nicht vollständig eingeschätzt werden können. Da Sightseeker darauf angewiesen ist, den Film auch in anderen Nutzungsarten, die heute nur technisch bekannt sein mögen, auszuwerten, erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass Sightseeker Nutzungsrechte auch in solchen heute nur technisch bekannten Nutzungsarten eingeräumt erhält.
(2) Eine Verwertungspflicht seitens Sightseeker besteht nicht.
(3) Sightseeker ist berechtigt, die in Abs. 1 genannten Rechte einzeln oder insgesamt an Dritte weiter zu lizenzieren oder auf Dritte zu übertragen.
(4) Sofern dem Film durch den Nutzer ein Titel zugeordnet wurde, hat Sightseeker das Recht, diesen bei der Verwertung des Films im Rahmen der in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte zu verwenden. Stattdessen kann Sightseeker den Film auch ohne Titel verwerten oder ihm einen anderen Titel geben.
(5) Der Nutzer sichert zu, aufgrund seiner Rechtsstellung als allein berechtigter Urheber, Filmhersteller oder Inhaber entsprechender Nutzungsrechte zur rechtswirksamen Einräumung der Rechte nach Abs. 1, 3 und 4 befugt zu sein. Er garantiert und steht dafür ein, dass entgegenstehende Rechte, insbesondere von etwaigen Mitwirkenden bei der Herstellung des Films, Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten oder sonstige Rechte Dritter nicht bestehen.
(6) Zur Auswertung der nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte stellt der Nutzer Sightseeker sämtliches Rohmaterial sowie den vertragsgegenständlichen Film auf einem geeigneten Datenträger oder durch Online-Upload zur Verfügung. In diesem Fall trägt der Nutzer die Kosten des Datenträgers sowie der Versendung oder des Uploads. Das Eigentum an dem Rohmaterial sowie weiteren Datenträgern geht mit Zugang unentgeltlich auf Sightseeker über.
§ 5 Leistungen von Sightseeker
(1) Sightseeker wird einen Film des Nutzers nach Freischaltung regelmäßig mindestens zwei Monate lang unter dem Portal http://www.sightseeker.de/ weltweit und ohne Zugangsbeschränkungen öffentlich zugänglich halten und in die entsprechenden Suchfunktionen der dortigen Datenbank in geeigneter Weise einbinden. Im Fall berechtigter Beschwerden oder bei aktuellen Änderungen (z.B. der Schließung eines gezeigten Lokals) bleibt eine Löschung vor Ablauf dieses Zeitraums vorbehalten.
(2) Sind mindestens drei Filme eines Nutzers von Sightseeker freigeschaltet worden, kann der Nutzer den Status eines Sightseeker-Producers erlangen, nach Freischaltung weiterer Filme den Status eines Sightseeker-Premium-Producers. Hierfür kommt die Sightseeker-Redaktion unaufgefordert auf den Nutzer zu.
(3) Sightseeker entscheidet unter Berücksichtigung qualitativer und künstlerischer Gesichtspunkte frei über die Aufnahme eines Nutzers in den Kreis der Sightseeker-Producer bzw. Sightseeker-Premium-Producer. Erforderlich hierfür ist der Abschluss eines gesonderten, schriftlichen Vertrages zwischen dem Nutzer und Sightseeker.
(4) Sightseeker-Producer und Sightseeker-Premium-Producer erhalten von Sightseeker zusätzlich materielle und immaterielle Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Übernahme der Recherche, Erstellung eines Drehplans, redaktionelle Zusammenarbeit, Durchführung von Schulungen und Workshops, Auftragsvermittlung etc.. Das nähere regelt der jeweilige schriftliche Vertrag.
(5) Für jeden von Sightseeker nach § 3 Abs. 2 frei geschalteten Film erhält der Nutzer eine pauschale Aufwandsentschädigung. Deren Höhe ist abhängig von Art und Güte des Films (Aufwand, technische Qualität der Bilder, Gegenstand des Films, Innen- oder Außenaufnahmen, evt. enthaltenes Interview, Filmlänge etc.) sowie von der Anzahl der bereits frei geschalteten Filme desselben Nutzers. Sie beträgt für einfache Nutzer regelmäßig 25 €, für Sightseeker-Producer und Premium-Producer wird die Vergütung gesondert schriftlich geregelt.
§ 6 Urheberpersönlichkeitsrechte
(1) Findet über die Freischaltung nach § 3 Abs. 2 hinaus eine Verwertung des Films statt, wird Sightseeker dabei die gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte des Nutzers entsprechend den anerkannten Branchenübungen wahren. Das gilt insbesondere für das Entstellungsverbot nach § 14 UrhG. Sightseeker ist jedoch nicht verpflichtet, den Namen des Nutzers zu nennen.
(2) Für den Fall, dass der Film mit Zustimmung von Sightseeker von Dritten verwertet wird, erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass diese Sightseeker als Quelle und Rechteinhaber für den Film angeben; auf die Geltendmachung seines Nennungsrecht gem. § 13 UrhG verzichtet der Nutzer ausdrücklich.
§ 7 Vertragspflichten; Freistellung
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, bei Inanspruchnahme der Leistungen von Sightseeker einschließlich der Nutzung der Internetplattform http://www.sightseeker.de und bei der Erbringung von Leistungen für Sightseeker die geltenden Gesetze sowie Rechte Dritter zu beachten. Dies gilt insbesondere für durch das Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterrecht geschützte Inhalte, Waren oder Dienstleistungen sowie das Persönlichkeitsrecht anderer Nutzer, von Sightseeker sowie Dritter. Der Nutzer ist selbst für die Einholung etwa erforderlicher Drehgenehmigungen verantwortlich.
(2) Unabhängig davon sind folgende Handlungen untersagt:
- Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe gestalterischer Elemente der Internetplattform http://www.sightseeker.de
- Handlungen, die deren technische Funktionalität beeinträchtigen könnten (z.B. Versendung von Kettenbriefen o.ä.)
- Herstellung und Platzierung beleidigender, drohender, nötigender, diffamierender, anstößiger, gewaltverherrlichender, volksverhetzender, rassistischer, verfassungsfeindlicher, pornographischer oder sonstiger strafbarer oder rechtswidriger Inhalte; anzügliche oder sexuell geprägte Kommunikation
- Unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer oder Dritter (z.B. durch SPAM)
(3) Sightseeker ist berechtigt, rechts- oder vertragswidrige Inhalte oder solche, die dem Vertragszweck zuwiderlaufen, ohne Vorankündigung zu löschen.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, Sightseeker diejenigen Werke anzuzeigen, deren Rechte von Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA wahrgenommen werden.
(5) Der Nutzer und Sightseeker werden einander bei etwaiger gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung der erworbenen Rechte im größtmöglichen Umfang unterstützen, notwendige Auskünfte erteilen sowie erforderliche oder zweckmäßige Dokumente, Korrespondenzen und sonstige Unterlagen zur Verfügung stellen. Entsprechendes gilt im Falle einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Inanspruchnahme des Nutzers oder von Sightseeker durch Dritte.
(6) Ungeachtet dessen stellt der Nutzer Sightseeker von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen Sightseeker wegen einer durch einen vom Nutzer erstellten Film verursachten Verletzung ihrer Rechte geltend machen, frei und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung, soweit sie angemessen sind. Die Geltendmachung weitergehender Rechte oder Ansprüche gegenüber dem Nutzer durch Sightseeker bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 8 Verwendung der Nutzerdaten
(1) Sightseeker behandelt die bei der Registrierung nach § 2 Abs. 2 erhobenen Daten streng vertraulich. Diese werden im Einverständnis mit dem registrierten Nutzer und im Rahmen der bestehenden Gesetze nur für die Zwecke dieses Vertrages einschließlich der Abrechnung von Vergütungen verwendet. Sightseeker übermittelt die erhobenen Daten nur insoweit an Dritte, als dies zur Erfüllung des Vertragszweckes notwendig ist, insbesondere zur Verwertung des Films auf Grund der Sightseeker nach § 4 eingeräumten Rechte. Bei der Datenerhebung, -verarbeitung und -übermittlung werden schutzwürdige Belange des Nutzers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
(2) Sightseeker ist berechtigt, Vor- und Zuname, Anschrift und Email-Adresse des Nutzers für eigene Marketingzwecke zu nutzen.
§ 9 Vertragslaufzeit; Vertragsbeendigung
(1) Das Vertragsverhältnis zwischen Sightseeker und dem Nutzer läuft unbefristet ohne Mindestvertragslaufzeit und kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen durch beide Seiten in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder per Email) gekündigt werden.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Sightseeker insbesondere vor bei:
- Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Nutzer
- Verletzung der unter § 7 genannten Pflichten des Nutzers
- erhebliche Rufbeeinträchtigung von Sightseeker durch den Nutzer
- Werbung des Nutzers für Vereinigungen oder Gemeinschaften, die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden
- Schädigung anderer Nutzer
(3) Sightseeker ist berechtigt, den Zugang des Nutzers zum Beendigungszeitpunkt zu sperren und Filme, die sich in dessen Online-Postfach befinden oder durch Sightseeker bereits auf http://www.sightseeker.de frei geschaltet wurden, zu löschen.
(4) Bereits stattgefundene Rechteeinräumungen sowie die Verpflichtung zur Zahlung fälliger Vergütungen hierfür durch Sightseeker bleiben unberührt.
§ 10 Verantwortlichkeit für Inhalte; Haftungsbeschränkung
(1) Sightseeker übernimmt keinerlei rechtliche Verantwortung für die Inhalte der von Nutzern auf der Internetplattform http://www.sightseeker.de eingestellten Filme sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Dies gilt insbesondere für deren Wahrheit sowie die Geeignetheit solcher Inhalte, einen bestimmten Zweck zu erfüllen.
(2) Aufgrund der eingeschränkten Überprüfungsmöglichkeiten übernimmt Sightseeker auch keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines registrierten Nutzers.
(3) Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Sightseeker nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll in diesem Fall durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die in ihrem Regelungsgehalt dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung im Hinblick auf die Zwecke des Vertrages möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend für Vertragslücken.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Halle/Saale.
(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Stand 05.September 2008

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